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27.04.2024
27.04.2024
13080 Oberlandesgericht Brandenburg

Keine Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe bei Pkw mit Fahrzeugwert von 15.000 EUR

16.12.2020Es besteht kein Anspruch auf Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe, wenn die antragstellende Person Eigentümerin eines Pkw mit einem Fahrzeugwert von 15.000 EUR ist und das Fahrzeug beruflich nicht benötigt wird. Es liegt insofern verwertbares Vermögen vor. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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