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29.04.2024
29.04.2024
21475 Pavel Rechtsanwälte

Keine Sozialkas­senbeiträge mit Glasergesellen als Betriebsinhaber

13.10.2022Der Inhaber eines Betriebes konnte sich erfolgreich auf die Ausnahme des Glaserhandwerks berufen. Das Hessische Landesarbeits­gericht (LAG) hat die Berufung der SOKA-Bau in der zweiten Instanz zurückgewiesen. Zunächst machte die SOKA-Bau Sozialkas­senbeiträge in sechsstelliger Höhe geltend. Zuletzt beantragte die Urlaubskasse (ULAK), den Inhaber zur Zahlung von rund 30.000,- Euro zu verurteilen. Der gelernte Glaser als […]Weiterlesen auf www.ra-pavel.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ra-pavel.de
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