wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
27.04.2024
27.04.2024
15810 Verwaltungsgericht München

Keine Recht zur Klage gegen Einführung der "Wiener Ampelpärchen" in München wegen behaupteter Verharmlosung der Nazi-Verbrechen und Kindes­wohl­gefährdung

29.06.2021Gegen die Einführung der "Wiener Ampelpärchen" in München kann ein Bürger nicht mit der Begründung klagen, dass dadurch die Verbrechen der Nazis verharmlost werden und eine Kindes­wohl­gefährdung besteht. Es liegt auch kein Phantasiezeichen vor. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Keine_Recht_zur_Klage_gegen_Einfuehrung_der_Wiener_Ampelpaerchen_in_Muenchen_wegen_behaupteter