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28.04.2024
28.04.2024
16647 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine Pflicht des Rettungsassistenten zur Fortbildung zum Notfallsanitäter

20.08.2021Zwar kann ein Rettungsassistent nicht dazu verpflichtet werden, eine Fortbildung zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Gegen die Anordnung einer solchen Fortbildung besteht aber kein Eilrechtsschutz. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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