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29.04.2024
29.04.2024
11328 Oberlandesgericht Karlsruhe

Keine Nutzungs­entschädigung für ausgezogenen Ehegatten bei mietfreiem Wohnen in Haus der Schwiegereltern

29.05.2020Der aus dem Haus ausgezogene Ehegatte kann vom verbleibenden Ehegatten keine Nutzungs­entschädigung nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB verlangen, wenn das Haus den Schwiegereltern gehört und diese den Eheleuten die Nutzung mietfrei überlassen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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