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28.04.2024
28.04.2024
17521 Verwaltungsgericht Trier

Keine Hundezwinger mit mehr als zwei Hunden im allgemeinen Wohngebiet

04.01.2022Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsun­tersagungs­verfügung des Landkreises Bernkaste-Wittlich zur Haltung von mehr als zwei Hunden in einer Außenzwingeranlage bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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