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27.04.2024
27.04.2024
21075 Verwaltungsgericht Berlin

Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar

20.07.2023Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, wenn er sich im Rahmen der geltenden Immissionsricht­werte hält. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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