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28.04.2024
28.04.2024
10404 Landgericht Berlin

Keine Geldentschädigung für Mieter wegen heimlich installierter Kameras bei bloßer Überwachung des Außenbereichs der Wohnung und Vorliegen eines Unterlassungstitels

13.02.2020Zwar liegt in der heimlichen Installation von Kameras ein schwerer Eingriff in das Per­sönlich­keits­recht der Mieter vor. Eine Geldentschädigung rechtfertigt dies aber dann nicht, wenn lediglich der Außenbereich der Wohnung überwacht wird und der Mieter gegen den Vermieter einen Unterlassungstitel erwirkt hat. In diesem Fall bleibt die Per­sönlich­keits­rechtsverletzung nicht sanktionslos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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