wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
06.05.2024
06.05.2024
18814 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Entschädigung eines Reiseveranstalters bei pandemiebedingter Reisestornierung im März 2020

01.07.2022Ein Reiseveranstalter kann im Fall der Reisestornierung keine Entschädigung verlangen, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reisedurchführung erheblich beeinträchtigen. Ob eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, ist prognostisch zu beurteilen. Ausreichend ist eine erhebliche Eintritts­wahrschein­lichkeit (20-25 %). Das im März 2020 unbekannte und berechenbare Pandemiegeschehen ermöglichte keine belastbaren Prognosen, so dass eine Wahrscheinlichkeit von 50:50 bestand. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb den Entschädigungs­anspruch des Reiseveranstalters nach Stornierung abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Keine_Entschaedigung_eines_Reiseveranstalters_bei_pandemiebedingter_Reisestornierung_im_Maerz_2020