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02.10.2025
02.10.2025
27132 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Eintrittspflicht der Reiserück­trittsver­sicherung bei verpasstem Flug nach PKW-Anreise zum Flughafen ohne Sicherheitspolster

02.10.2025Bei der Anreise zum Flughafen ist sowohl für Verzögerungen bei den Kontrollen als auch infolge der allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs grundsätzlich ein Sicherheitspolster einzurechnen. Verpasst ein Fluggast nach Vollsperrung einer Straße seinen Flug (hier: nach Hawaii), ohne ein angemessenes Sicherheitspolster eingerechnet zu haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus einer Reiserück­trittsver­sicherung, führte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem Beschluss aus.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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