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28.04.2024
28.04.2024
14797 Oberverwaltungsgericht Münster

Keine Eigenblutentnahme durch Heilpraktiker

27.04.2021Die Bezirksregierung Münster hat Heilpraktikern zu Recht untersagt, ihren Patienten Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten zu entnehmen. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht in drei Fällen entschieden und damit die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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