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28.04.2024
28.04.2024
13274 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Keine Besorgnis der Befangenheit wegen einfacher Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in Naturschutzverein

18.01.2021Die einfache Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in einem großen, am Verfahren beteiligten Naturschutzverein begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Etwas anderes kann gelten, wenn sich der Richter im Vorfeld über das Verfahren geäußert hat oder sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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