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05.03.2026
05.03.2026
27820 Verwaltungsgericht Berlin

Keine Autobahnmaut für Garten- und Landschafts­baubetriebe

05.03.2026Garten- und Landschafts­baubetriebe müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen keine Mautgebühren entrichten. Das hat das Verwaltungsgericht in drei Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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