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02.05.2024
02.05.2024
11231 Verwaltungsgericht Koblenz

Keine Ausnahme für Rettungssanitäter an die Mindestsehschärfe für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen

13.05.2020Das VG Koblenz hat entschieden, dass bei Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder C1 (Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t) auch dann keine Ausnahme vom Erfordernis der Mindestsehschärfe gemacht werden kann, wenn der Antragsteller jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht von knapp unter 3,5 t aufweist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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