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28.04.2024
28.04.2024
16648 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Kein wirksamer Rücktritt von Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit 23 Tage nachärztlicher Untersuchung

23.08.2021Ein Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit ist dann nicht wirksam, wenn er 23 Tage nach der ärztlichen Untersuchung erklärt wird. In diesem Fall ist der Prüfungsrücktritt nicht mehr unverzüglich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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