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27.04.2024
27.04.2024
17363 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Wettbewerbsverstoß der Bank wegen Berufens auf Anscheinsbeweis bei abhandengekommener EC-Karte

07.12.2021Eine Bank begeht keine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG und damit keinen Wettbewerbsverstoß, wenn sie sich bei Geldabhebungen mit einer abhandengekommenen EC-Karte auf den Anscheinsbeweis beruft, wonach der Kunde offenbar die PIN nicht geheim gehalten hat. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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