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01.05.2024
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9757 Thüringer Landessozialgericht

Kein Unfall­versicherungs­schutz für Durchführung von Sägearbeiten für die Nachbarin

25.11.2019Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass die Durchführung von Sägearbeiten für die Nachbarin nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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