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28.04.2024
28.04.2024
17264 Amtsgericht Tecklenburg

Kein Recht zur Mietminderung bei Verdunkelung der Fenster für nicht zu Wohnzwecken bestimmten Kellerraums

24.11.2021Werden die Fenster zu einem nicht zu Wohnzwecken bestimmten Kellerraum verdunkelt, so besteht kein Recht zur Mietminderung. Ein Mietmangel liegt dann nicht vor oder er ist zumindest geringfügig. Dies hat das Amtsgericht Tecklenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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