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28.04.2024
28.04.2024
13943 Bayerisches Landessozialgericht

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Echthaar-Langhaarperücke bei ausreichender Versorgung mit Echthaar-Kurzhaarperücke

02.03.2021Einer Frau, die an einer frontalen fibrosierenden Alopezie leidet, steht gegenüber ihrer Krankenversicherung kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Echthaar-Langhaarperücke zu, wenn eine ausreichende Versorgung mit einer Echthaar-Kurzhaarperücke besteht. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Haarfarbe oder Frisur. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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