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28.04.2024
28.04.2024
16147 Verwaltungsgericht Trier

Kammerbeitrag der IHK Trier rechtmäßig

28.07.2021Die das Jahr 2017 betreffende Beitragsveranlagung der Industrie- und Handelskammer - IHK - Trier ist nach wie vor nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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