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04.05.2024
04.05.2024
13111 Verwaltungsgericht Köln

IHK Köln muss Mitgliedschaft im DIHK e.V. nicht umgehend kündigen

22.12.2020Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) diese zu einer Kündigung ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK e.V.) noch im laufenden Jahr verpflichten lassen wollte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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