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28.04.2024
28.04.2024
15216 Hessisches Landessozialgericht

Jobcenter muss FFP2-Masken nicht bezahlen

18.05.2021Bezieher von Grundsicherungs­leistungen (Hartz IV) haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für den Kauf von FFP2-Masken. Dies entschied in einem einstweiligen Rechtsschutz­verfahren der 9. Senat des Hessischen Landes­sozial­gerichts und bestätigte damit die Entscheidung des Sozialgerichts Gießen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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