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02.05.2024
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11349 Verwaltungsgericht Berlin

Indoorspielplätze in Niedersachsen bleiben vorerst geschlossen

03.06.2020Corona-Pandemie: Indoorspielplätze für Kinder dürfen vorerst nicht wieder geöffnet werden. Das in der Corona-Verordnung ("Niedersächsische Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus") geregelte Betriebsverbot ist derzeit mit dem Gesetz und der Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschiedenWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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