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27.04.2024
27.04.2024
15820 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Hundesteuer: Zulässige Einstufung der Hunderasse "Olde English Bulldog" als gefährliche Hunde

30.06.2021Die Einstufung der Hunderasse "Olde English Bulldog" als gefährliche Hunde mit der Folge des erhöhten Hundesteuersatzes ist zulässig. Dass die Hunderasse nicht in der Hunde­halter­verordnung als gefährliche Hunde aufgelistet ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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