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27.04.2024
27.04.2024
15396 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Hundesteuerpflicht eines Vorsitzenden eines Tierschutzvereins wegen Haltung von 18 Hunden

28.05.2021Ein Tierschutzverein kann nicht als Halter von 18 Hunden angesehen werden, wenn das Überleben des Vereins hauptsächlich von den finanziellen Zuwendungen des Vorsitzenden abhängt. In diesem Fall ist der Vorsitzende der Halter der Hunde, so dass er hunde­steuer­pflichtig ist. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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