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27.04.2024
27.04.2024
14463 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Steuerfreiheit von Herdenschutzhunden setzt Haltung und Einsetzung zu Betriebszwecken sowie Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus

22.03.2021Regelt eine Hundesteuersatzung, dass Herdenschutzhunde steuerfrei sind, wenn sie zu Erwerbszwecken gehalten werden, setzt dies die Haltung und Einsetzung der Hunde ausschließlich zum Betriebszweck sowie die Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus. Die Steuerfreiheit wegen Notwendigkeit der Bewachung einer Herde greift nicht, wenn sich die Herde auf einer eingezäunten Weide befindet. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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