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29.04.2024
29.04.2024
11216 Verwaltungsgericht Koblenz

Hausbesitzer muss für Polizeieinsatz nach fehlerhaftem Auslösen seiner Alarmanlage zahlen

11.05.2020Wer eine Alarmanlage an seinem Anwesen installiert, muss auch dann Gebühren für dadurch veranlasste Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Hausbesitzers.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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