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27.04.2024
27.04.2024
15830 Landgericht Koblenz

Haftungsübernahme nach Betätigung der Notruftaste des Aufzugs durch unbekannte Teilnehmer einer Karnevals­veranstaltung

01.07.2021Das Landgericht Koblenz hat die Berufung gegen eine erstinstanzliche Verurteilung eines Karnevalsvereins zur Zahlung der Kosten für den Aufzugdienst nach Betätigung des Notrufs zurückgewiesen. Es handele sich hierbei nicht um allgemeine Betriebskosten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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