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29.04.2024
29.04.2024
16323 Landgericht Krefeld

Haftung des Vermieters für Tod eines Mieters wegen Legionellen­infektion setzt Nachweis von kontaminierten Wasser durch Legionellenerreger voraus

17.08.2021Stirbt ein Wohnungsmieter an einer Legionellen­infektion, haftet der Vermieter dafür nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Trinkwasseranlage mit dem den Tod verursachten Legionellenerreger kontaminiert ist. Anderenfalls besteht für den Ehegatten kein Schadensersatz- oder Schmerzens­geld­anspruch. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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