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28.04.2024
28.04.2024
10812 Bürgschaft

Haftung aus Bürgschaft und deren Verjährung: Bürgen aufgepasst!

18.03.2020Sie haben sich für ein Darlehen verbürgt und werden vom Gläubiger in Anspruch genommen? Dann sollten Sie prüfen lassen, ob der Anspruch des Gläubigers gegen Sie nicht bereits verjährt ist und Sie die Verjährungs­einrede erheben sollten.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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