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28.04.2024
28.04.2024
10952 Oberlandesgericht München

Hälftige Haftungsverteilung wegen Kollision zwischen einbiegendem Fahrzeug und auf vor­fahrts­berechtigter Straße verkehrswidrig überholendem Fahrzeug

15.04.2020Kommt es zwischen einem einbiegendem Fahrzeug und einem auf der vor­fahrts­berechtigten Straße verkehrswidrig überholenden Fahrzeug zu einem Zusammenstoß, so kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht. Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite und entfällt nicht bei einem verkehrswidrigen Überholen. Andererseits darf der einbiegende Verkehr darauf vertrauen, dass bei einer ununterbrochenen Mittellinie nicht unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn überholt wird. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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