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29.04.2024
29.04.2024
16765 Verwaltungsgericht Chemnitz

"HÄNGT DIE GRÜNEN"-Plakate dürfen mit mindestens 100 m Abstand bleiben

14.09.2021Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einem Eilantrag der Partei "DER DRITTE WEG", mit dem sie sich gegen die Beseitigungs­anordnung der Stadt Zwickau wendet, mit der Maßgabe entsprochen, dass die den Gegenstand des Bescheides bildenden Plakate der Antragstellerin in einem Abstand von mindestens 100m von den Wahlplakaten der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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