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28.04.2024
28.04.2024
16956 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Grundsatz­entscheidung zur Verbands­klage­befugnis von Mietervereinen

11.10.2021Das Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein in Regensburg ansässiger Mieterverein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach dem Unterlassungs­klagen­gesetz einzutragen ist. Hieraus folgt seine Befugnis, bestimmte Verbandsklagen im Verbraucher­interesse zu erheben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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