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28.04.2024
28.04.2024
10868 Verwaltungsgericht Göttingen

Große Feiern dürfen durch Allgemeinverfügung zum Schutz vor Corona untersagt werden

30.03.2020Das Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Beschluss vom 20.03.2020 einen Antrag abgelehnt, mit dem sich der Antragsteller gegen die infektions­schutz­rechtliche Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen vom 17.03.2020 gewendet hatte (4 B 56/20).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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