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28.04.2024
28.04.2024
12301 Dienst­leistungs­freiheit

Grenz­übers­chreitende Dienst­leistungen: Vander Elst“-Visum, Polnischer Bau-Dienst­leister, rotierende ukrainische Arbeit­nehmer: „vorübergehende Dienst­leistung“?

01.10.2020In der Europäischen Union herrscht Dienst­leistungs­freiheit. Eine praktische Folge: Unternehmen aus anderen EU-Mitglieds­staaten, etwa Baubetriebe aus Polen, Bulgarien oder Rumänien, können unter bestimmten Voraus­setzungen in Deutschland vorüberg­ehend Dienst­leistungen erbringen, auch im Baugewerbe, ohne eine deutsche Nieder­lassung zu gründen und dafür Arbeit­nehmer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland entsenden, die bei ihnen angestellt sind.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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