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29.04.2024
29.04.2024
9876 Hessisches Landessozialgericht

Gesetzliche Unfallversicherung muss nicht für Unfall eines Hundeführers und Treibers einer Gesellschaftsjagd aufkommen

10.12.2019Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd, die als Treiber und Hundeführer eingeladen sind, nicht gesetzlich unfallversichert sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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