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29.04.2024
29.04.2024
16894 Oberlandesgericht Bremen

Gericht muss Vereinbarung der Eheleute über Kostenaufteilung berücksichtigen

01.10.2021Haben die Eheleute anlässlich der Scheidung eine Vereinbarung über die Kostenverteilung getroffen, hat das Gericht dies bei der Kostenentscheidung grundsätzlich zu berücksichtigen. Von der Vereinbarung darf nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe abgewichen werden, die das Gericht benennen muss. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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