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28.04.2024
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Gaststätten-Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen gilt auch für Shisha-Bars

20.08.2020Schlechte Nachrichten für Shisha-Bars in NRW: Das seit 2013 geltende generelle Rauchverbot in Gaststätten gilt auch für Shisha-Bars. Sobald dort Tabak geraucht wird, greift das NRW-weit geltende Rauchverbot in Gaststätten. Auch die Deklarierung der Gäste als "geschlossene Gesellschaft" hilft Shisha-Bars meist nicht weiter, da eine geschlossene Gesellschaft nicht vorliegt, wenn die Gäste der Shisha-Bar nur teilweise von dem Barbetreiber eingeladen worden sind und auch nicht eingeladene Dritte Personen Zutritt zu den Räumlichkeiten der Shisha-Bar haben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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