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28.04.2024
28.04.2024
18995 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Shisha-Betreiber muss Schmerzensgeld wegen Abgabe an minderjährige Konsumentin zahlen

27.07.2022Der Betreiber eines Pubs ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste nicht verletzt werden. Auf die Wirksamkeit eines beabsichtigten oder abgeschlossenen Vertrages kommt es dabei nicht an. Die ungeprüfte Abgabe einer Shisha an eine Minderjährige verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit Beschluss das angefochtene Urteil, mit dem der Betreiber wegen der erlittenen Kohlenmonoxid-Vergiftung der Minderjährigen zu einer Schmerzens­geld­zahlung i.H.v. 6.400 € verurteilt worden war.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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