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27.04.2024
27.04.2024
10816 Amtsgericht Berlin-Schöneberg

Gas­lieferungs­vertrag kommt mit dem verbrauchenden Wohnungsmieter zustande und nicht mit dem Hauseigentümer

18.03.2020Verbraucht ein Wohnungsmieter in seiner Wohnung Gas, so kommt der Gas­lieferungs­vertrag mit dem Mieter zustande und nicht mit dem Hauseigentümer. Jedoch ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Mieter zu benennen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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