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29.04.2024
29.04.2024
13945 Verwaltungsgericht Gießen

Gartenmarkt in Haiger darf weiterhin für Privatkunden geöffnet bleiben

02.03.2021Das Verwaltungsgerichts Gießen hat entschieden, dass eine im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch den Lahn-Dill-Kreis verfügte Anordnung zur Schließung eines in Haiger (Lahn-Dill-Kreis) betriebenen und für Privatkunden geöffneten Gartenmarktes rechtswidrig ist, sodass der Markt weiterhin geöffnet bleiben darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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