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28.04.2024
28.04.2024
10302 Amtsgericht Frankfurt am Main

Für Hochzeitsfeier vereinbarter Ausschankplan ist verbindlich

30.01.2020Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Gastgeber einer Hochzeitsfeier für das Servieren von Getränken an ihre Gäste selbst nicht zahlen müssen, wenn zuvor mit dem Gastronomiebetrieb vereinbart worden war, dass nur bestimmte Spirituosen/Getränke angeboten werden sollen und die ausgeschenkten hiervon nicht umfasst sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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