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27.04.2024
27.04.2024
19764 Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm

Fuchs am Straßenrand rechtfertigt kein starkes Abbremsen

30.11.2022Ein Fahrzeugführer darf nicht wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses stark abbremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, so kann er unter keinen Umständen mehr als 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem nachfolgenden Fahrzeugführer nicht nachgewiesen werden kann, einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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