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27.04.2024
27.04.2024
18246 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Flughafen Düsseldorf muss Kontrollspuren baulich-technisch sichern

07.04.2022Das Oberverwaltungs­gericht des Landes Nordrhein Westfalen (OVG) hat entschieden, dass nicht die Bundespolizei, sondern die Flughafen Düsseldorf GmbH als Betreiberin des Flughafens Düsseldorf an den Fluggas­tkontroll­stellen die Kontrollspuren, die während der Sicherheits­kontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen zu sichern hat, um ein Umgehen der Kontrolle zu verhindern.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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