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02.05.2024
02.05.2024
11232 Bayerisches Landessozialgericht

Fitnessstudio muss nachgeforderte Sozialversicherungs­beiträge wegen der Corona-Krise nicht zahlen

13.05.2020Das Bayrische Landessozialgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Fitnessstudio die vom Rentenversicherungs­träger nachgeforderten Sozialversicherungs­beiträge vorläufig nicht zahlen muss und bereits eingezogene Beiträge an das Studio zurückzuzahlen sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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