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29.04.2024
29.04.2024
10843 Oberverwaltungsgericht Sachsen

Feuerwehrbeamter darf nicht mittels dienstlicher Weisung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter verpflichtet werden

24.03.2020Ein Feuerwehrbeamter in Sachsen, der die Qualifikation zum Rettungsassistenten besitzt, darf nicht mittels dienstlicher Weisung verpflichtet werden, sich zum Notfallsanitäter ausbilden zu lassen. Dies stellt die Erlernung eines neuen Berufs dar, wofür es keine rechtliche Grundlage für eine Weisung gibt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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