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28.04.2024
28.04.2024
18669 Amtsgericht Lübeck

Familie mit vier Kleinkindern und eingeschränkten finanziellen Mitteln darf trotz Eigen­bedarfs­kündigung in Wohnung verbleiben

14.06.2022Ist es für eine Familie mit vier Kleinkindern, welche von ALG-II-Leistungen lebt, nicht möglich eine Ersatzwohnung anzumieten, so kann sie trotz zulässiger Eigen­bedarfs­kündigung in der Wohnung verbleiben. Die Mieter können sich insofern erfolgreich auf den Härteeinwand gemäß § 574 Abs. 2 BGB berufen. Dies hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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