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29.04.2024
29.04.2024
10428 Sozialgericht Stuttgart

Facharzt für Urologie darf bei fehlender Berücksichtigung von gültigen Hygiene- und Arbeitsschutz­standards Zulassung entzogen werden

18.02.2020Einem Facharzt für Urologie kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit entzogen werden, wenn die urologische Praxis ohne Beachtung der seit Jahren gültigen Hygiene- und Arbeitsschutz­standards betrieben wird. Eine gröbliche Pflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn der Vertragsarzt eine Untersagungs­verfügung nicht beachtet und weiterhin vertragsärztliche Leistungen abrechnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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