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27.04.2024
27.04.2024
18244 Landgericht München I

Eventagentur darf "Oktoberfest 2022"-Tickets nicht auf irreführende Art und Weise anbieten und veräußern

07.04.2022Das Landgericht (LG) München I hat nun drei bereits zuvor erlassene Einstweilige Verfügungen per Urteil bestätigt. Mit den Einstweiligen Verfügungen war einer Eventagentur verboten worden, Tischreservierungen der Oktoberfest-Festzelte „Augustiner“, „Bräurosl“ und „Hofbräu“ im Internet anzubieten und zu veräußern.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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