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18.11.2025
18.11.2025
27390 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erweiterte Grundstückskürzung in Gefahr wegen Oldtimern

18.11.2025Was ist passiert?Eine Immobilien-GmbH verwaltete eigenen Grundbesitz und beantragte dafür in mehreren Jahren die erweiterte Grundstückskürzung. Gleichzeitig hielt sie jedoch zwei Oldtimer im Anlagevermögen – nicht zur Vermietung, sondern ausschließlich als Wertanlage. Einnahmen wurden damit nie erzielt.Das Finanzamt versagte später die Grundstückskürzung vollständig und änderte die Bescheide. Die GmbH wehrte sich dagegen: Die Oldtimer seien nur eine nebengeordnete Vermögensanlage ohne Einfluss auf die Grundstücks­verwaltung und zudem unentgeltlich genutzt worden.Sowohl das Finanzgericht als auch schließlich der BFH sahen das anders: Das Halten der Oldtimer sei eine zusätzliche, gesetzlich nicht erlaubte Tätigkeit – und damit ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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